Familienrecht

Nur einvernehmliche Scheidungen

Wir bieten ausschließlich einvernehmliche Scheidungen an.
Aufgrund unserer Spezialisierung im Strafrecht können wir derzeit keine streitigen Scheidungsverfahren übernehmen.

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn die Ehepartner sich einvernehmlich über alle wesentlichen Folgesachen einigen:

  • Unterhaltsansprüche (Ehegatten- und Kindesunterhalt)

  • Zugewinnausgleich

  • Umgangs- und Sorgerecht für etwaige gemeinsame Kinder

Nur bei vollständiger Einigkeit in diesen Punkten können wir Sie effizient durch das Scheidungsverfahren begleiten.

Jahre Berufserfahrung
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Leistungen im Familienrecht

Begleitung bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der beide Ehepartner sich bereits über Unterhalt, Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht einig sind.

Unterhaltsfragen werden nur im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung bearbeitet, sofern bereits eine vollständige Einigung zwischen den Ehepartnern besteht.

Sorge- und Umgangsregelungen sind Teil der einvernehmlichen Scheidung und müssen vorab von beiden Seiten geklärt sein.

Fragen zum Zugewinnausgleich werden ausschließlich berücksichtigt, wenn die Ehepartner dazu bereits eine gemeinsame Vereinbarung getroffen haben.

Alle relevanten Punkte – Unterhalt, Zugewinn, Sorge- und Umgangsrecht – müssen vor Einleitung des Scheidungsverfahrens einvernehmlich geregelt sein.

Termin vereinbaren

Neben der telefonischen Terminvereinbarung haben Sie auch auf dieser Website die Möglichkeit, bequem einen Kanzleitermin bei uns zu buchen. Nach der Terminauswahl gelangen Sie zum Webformular.